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   BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22   

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https://dejure.org/2023,14617
BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22 (https://dejure.org/2023,14617)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2023 - 4 AZR 73/22 (https://dejure.org/2023,14617)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 4 AZR 73/22 (https://dejure.org/2023,14617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Gehaltserhöhung - unter einer aufschiebenden Bedingung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Entgelterhöhung aus Haustarifvertrag bei fehlender Sanierung betrieblicher ...

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    Sie erfasst nicht nur Tarifverträge einer bestimmten Branche oder bestimmter Tarifvertragsparteien in ihrer jeweiligen Fassung, sondern zudem andere Tarifverträge, an die die Arbeitgeberin gebunden ist oder es zukünftig sein wird (BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23 mwN, BAGE 174, 382) .

    Vereinbarungen zur Entgelthöhe sind Ausfluss des jedem Tarifvertrag innewohnenden Kompromisses widerstreitender Interessen (vgl. hierzu BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 39, BAGE 174, 382; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 44 mwN, BAGE 151, 235; 3. Mai 2006 - 4 AZR 795/05 - Rn. 24, BAGE 118, 159) .

    Die Bezugnahmeregelung erfasst daher auch nachwirkende Tarifverträge (vgl. BAG 28. April 2021 - 4 AZR 229/20 - Rn. 23, BAGE 174, 382) .

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    Die Tarifvertragsparteien sind aber grundsätzlich berechtigt, die nähere Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen einem Dritten - zB den Betriebsparteien - zu überlassen (BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 48, BAGE 170, 56) .

    Das ist dann der Fall, wenn der Regelungsgehalt einer Tarifnorm nicht mehr im Wege der Auslegung ermittelbar ist (ausf. BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 38 mwN, BAGE 170, 56) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.

    Vielmehr müssen Fragen geregelt werden, die unmittelbar die Organisation und die Gestaltung des Betriebs betreffen (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33) .

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    Die Tarifvertragsparteien können nicht nur für das Inkrafttreten von Tarifverträgen insgesamt eine aufschiebende Bedingung vereinbaren (etwa BAG 15. November 2022 - 3 AZR 457/21 - Rn. 35; 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 24) , sondern auch die Geltung einzelner Regelungen von einer solchen abhängig machen (etwa BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 39, 42, 51, BAGE 148, 139; zu einer auflösenden Bedingung sh. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27) .

    Ihre schuldrechtliche Vereinbarungsmacht ist im Grundsatz unbegrenzt (BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 31, BAGE 148, 139) .

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 27/22

    Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und Gewährung einer zusätzlichen

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    Die Tarifvertragsparteien können nicht nur für das Inkrafttreten von Tarifverträgen insgesamt eine aufschiebende Bedingung vereinbaren (etwa BAG 15. November 2022 - 3 AZR 457/21 - Rn. 35; 24. März 2021 - 10 AZR 196/19 - Rn. 24) , sondern auch die Geltung einzelner Regelungen von einer solchen abhängig machen (etwa BAG 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 39, 42, 51, BAGE 148, 139; zu einer auflösenden Bedingung sh. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27) .

    Die Arbeitgeberin erhält die Möglichkeit, statt einer durch die Gewerkschaft geforderten - und von der Arbeitgeberin nicht gewünschten - Entgelterhöhung eine andere Leistung zu erbringen, für die die Gewerkschaft bereit ist, von ihrer Forderung Abstand zu nehmen (sh. auch die Fallgestaltung einer auflösenden Bedingung BAG 30. November 2022 - 5 AZR 27/22 - Rn. 27 mit Rn. 4) .

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 159/09

    Tariflicher Zustimmungsvorbehalt für Outsourcing-Maßnahmen

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 62/08

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Vertragsstrafe zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    (1) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts liegen mit den Vereinbarungen in Nr. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Entgelt-TV keine Betriebsnormen (vgl. zur Definition der Betriebsnormen BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 527/10 - Rn. 33; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 24 ff., BAGE 137, 45; 1. August 2001 - 4 AZR 388/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 98, 303) vor, so dass sich die von der Beklagten unter Heranziehung der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. Januar 2010 (- 1 ABR 62/08 - BAGE 133, 69) aufgeworfene Frage der Zulässigkeit einer Verknüpfung einer Betriebsnorm mit einer Inhaltsnorm nicht stellt.
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    aa) Bedingung iSd. §§ 158 ff. BGB ist die durch den Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängig macht (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 37, BAGE 125, 147; BGH 19. Mai 2016 - III ZR 274/15 - Rn. 19 mwN) .
  • BGH, 31.08.2017 - VII ZR 308/16

    "Schlemmerblock" - Vertragsstrafe für Gastwirt?

    Auszug aus BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
    Die Vertragsstrafe soll Ansprüche des Gläubigers durch Druck auf den Schuldner sichern und den Gläubiger vom Nachweis eines Schadens befreien (BAG 9. Juni 1993 - 5 AZR 470/92 - zu I 1 der Gründe; BGH 31. August 2017 - VII ZR 308/16 - Rn. 15; 18. Dezember 1981 - V ZR 233/80 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 82, 398) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15

    Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die

  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 272/08

    Vorliegen einer Vertragsstrafe i.S.d. § 555 BGB bei Vereinbarung der Räumung

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

    Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BGH, 24.04.1992 - V ZR 13/91

    Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und

  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 457/21

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 9 Sa 59/20

    Vertragsstrafe - Haustarifvertrag - nicht rechtzeitige Sanierung betrieblicher

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 470/92

    Kündigung: Vertragsstrafe erlaubt

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